20. Vertragsbedingungen & verbindliche Auftragserteilung
Vertragsgrundlagen, ADSp und Beförderungsbedingungen
Für diesen Auftrag gelten die wirksam vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Global Container Shipping Agency UG, die wirksam einbezogenen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer vereinbarten Fassung sowie die anwendbaren zwingenden gesetzlichen und internationalen Beförderungsregelungen.
Im Straßengüterverkehr können insbesondere die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), der CMR sowie der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften Anwendung finden.
Im Luftfrachtverkehr können insbesondere das Montrealer Übereinkommen von 1999, das Warschauer Abkommen und seine anwendbaren Änderungsprotokolle, das Luftverkehrsgesetz sowie die wirksam vereinbarten Air-Waybill- und Beförderungsbedingungen maßgeblich sein.
Im Seeverkehr können insbesondere die Hague Rules von 1924, die Hague-Visby Rules einschließlich der anwendbaren Protokolle, die Hamburg Rules, die §§ 481 ff. HGB sowie die wirksam vereinbarten Konnossements- und Sea-Waybill-Bedingungen der ausführenden Reederei Anwendung finden.
Charterbedingungen
Bei Charterbeförderungen können insbesondere Voyage-Charter- und Time-Charter-Bedingungen sowie die konkret vereinbarten Charter-Party-Klauseln maßgeblich sein.
Diese können unter anderem Regelungen zu Laytime, Demurrage, Notice of Readiness (NOR), Deadfreight, Schiffsraumgestellung, Lade- und Löschkosten, Stauung, Ladungssicherung, Hafenbedingungen und Haftung enthalten.
Liner Terms und besondere Lade- und Löschbedingungen
Die Bezeichnung Liner Terms beschreibt nicht weltweit einen einheitlichen Leistungsumfang. Insbesondere im Projekt- und Schwergutverkehr können abweichende Regelungen gelten.
Hierzu gehören insbesondere Liner Terms, Liner Terms Hook/Hook, Hook/Hook, FIO (Free In and Out), FIOS (Free In and Out Stowed), FIOT (Free In and Out Trimmed) und FIOST (Free In and Out Stowed and Trimmed).
Die genannten Bedingungen können unterschiedliche Übergabepunkte und Verantwortlichkeiten für Anschlagen, Heben, Stauen, Sichern, Löschen, Entladen und die damit verbundenen Kosten vorsehen. Maßgeblich ist ausschließlich der konkret wirksam vereinbarte Leistungsumfang.
Prüfung der Bedingungen durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber wird ausdrücklich aufgefordert, die für seinen Transport maßgeblichen Beförderungs-, Haftungs-, Tarif-, Konnossements- und gegebenenfalls Charterbedingungen vor Vertragsabschluss zu prüfen.
Hierzu kann er die betreffenden Bedingungen ausdrücklich bei GCSA anfordern oder, soweit der ausführende Frachtführer beziehungsweise die Reederei bereits bekannt ist, auf dessen offizieller Internetseite einsehen.
GCSA stellt auf Anfrage die ihr vorliegenden maßgeblichen Bedingungen zur Verfügung oder benennt eine zugängliche Fundstelle, soweit dies möglich und rechtlich zulässig ist.
Die bloße Veröffentlichung von Bedingungen auf einer Internetseite ersetzt nicht deren rechtlich erforderliche wirksame Einbeziehung in den Vertrag. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
Zusatzkosten und Pfandrechte
Die GCSA-AGB enthalten insbesondere Bestimmungen über mögliche Zusatzkosten durch Demurrage, Detention, Storage, Wartezeiten, Umbuchungen, Fahrplanänderungen und variable Reedereizuschläge.
GCSA weist ausdrücklich auf ihre gesetzlichen konnexen und inkonnexen Pfandrechte hin, insbesondere gemäß § 464 HGB und den sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Diese Rechte werden nur bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ausgeübt.
Geschäftsbedingungen lesen
GCSA – Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen lesen
Bitte beachten Sie, dass die jeweils maßgeblichen Bedingungen vor Auftragserteilung zugänglich sein müssen.
Der Auftrag kann nur abgesendet werden, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt und die drei Pflichtbestätigungen angehakt wurden.